6. Schulung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die tägliche Arbeit stellt in zunehmendem Maße erhöhte Anforderungen an die Mitarbeiter. Gesetzliche und tarifvertragliche Vorgaben fordern von den Mitarbeitern, dass sie sich ständig fortbilden. Jeder Einzelne von ihnen muss in der Lage sein, seine ihm anvertrauten Aufgaben sicher, und qualifiziert zu handhaben und auch in unvorhergesehenen Situationen angemessen zu reagieren.
 
Die tägliche Arbeit stellt in zunehmendem Maße erhöhte Anforderungen an die Mitarbeiter. Gesetzliche und tarifvertragliche Vorgaben fordern von den Mitarbeitern, dass sie sich ständig fortbilden. Jeder Einzelne von ihnen muss in der Lage sein, seine ihm anvertrauten Aufgaben sicher, und qualifiziert zu handhaben und auch in unvorhergesehenen Situationen angemessen zu reagieren.
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===Ziel der Schulung===
 
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Dies ist nur möglich, wenn sich die Mitarbeiter regelmäßigen Schulungen unterziehen, in denen vorhandene Aufgaben und Anforderungen erläutert und neue Aufgaben und Anforderungen vorgestellt werden sowie tägliche Handgriffe und der Umgang mit den Maschinen und Geräten geübt werden.
 
Dies ist nur möglich, wenn sich die Mitarbeiter regelmäßigen Schulungen unterziehen, in denen vorhandene Aufgaben und Anforderungen erläutert und neue Aufgaben und Anforderungen vorgestellt werden sowie tägliche Handgriffe und der Umgang mit den Maschinen und Geräten geübt werden.
  
 
===Schulungsthemen===
 
===Schulungsthemen===
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[[Datei:DA_A6.pdf|thumb|400px|Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schulungen]]
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Sie sind bei wesentlichen Veränderungen sachbezogen mindestens einmal jährlich mit folgenden Schwerpunkten durchzuführen:
 
Sie sind bei wesentlichen Veränderungen sachbezogen mindestens einmal jährlich mit folgenden Schwerpunkten durchzuführen:
  
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Neue Beschäftigte sind unmittelbar nach Anstellungsbeginn angemessen zu schulen.
 
Neue Beschäftigte sind unmittelbar nach Anstellungsbeginn angemessen zu schulen.
  
Die Schulungen werden vom Werkleiter in Abstimmung mit dem Abwassermeister veranlasst. Der Werkleiter ist verantwortlich für die regelmäßige Durchführung der Schulungen. Die Schulungen sind für die Mitarbeiter Dienstveranstaltungen, zu deren Teilnahme sie verpflichtet sind. Sie finden während der üblichen Arbeitszeit statt. Die Durchführung der Schulung ist vom jeweils Beauftragten unter Angabe seines Namens, des Schulungsdatums, des Schulungsthemas und der Schulungsteilnehmer zu dokumentieren. ''(siehe Anhang A6.1 [[Datei:DA_A6.pdf]], Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schulungen)''
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Die Schulungen werden vom Werkleiter in Abstimmung mit dem Abwassermeister veranlasst. Der Werkleiter ist verantwortlich für die regelmäßige Durchführung der Schulungen. Die Schulungen sind für die Mitarbeiter Dienstveranstaltungen, zu deren Teilnahme sie verpflichtet sind. Sie finden während der üblichen Arbeitszeit statt. Die Durchführung der Schulung ist vom jeweils Beauftragten unter Angabe seines Namens, des Schulungsdatums, des Schulungsthemas und der Schulungsteilnehmer zu dokumentieren.
  
 
[[Kategorie:Dienstanweisung]]
 
[[Kategorie:Dienstanweisung]]

Aktuelle Version vom 2. Februar 2017, 13:46 Uhr

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Damit die Mitarbeiter Ihre Aufgaben sicher wahrnehmen können, sind regelmäßige Schulungen unablässig.

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Die tägliche Arbeit stellt in zunehmendem Maße erhöhte Anforderungen an die Mitarbeiter. Gesetzliche und tarifvertragliche Vorgaben fordern von den Mitarbeitern, dass sie sich ständig fortbilden. Jeder Einzelne von ihnen muss in der Lage sein, seine ihm anvertrauten Aufgaben sicher, und qualifiziert zu handhaben und auch in unvorhergesehenen Situationen angemessen zu reagieren.

Ziel der Schulung

Dies ist nur möglich, wenn sich die Mitarbeiter regelmäßigen Schulungen unterziehen, in denen vorhandene Aufgaben und Anforderungen erläutert und neue Aufgaben und Anforderungen vorgestellt werden sowie tägliche Handgriffe und der Umgang mit den Maschinen und Geräten geübt werden.

Schulungsthemen

Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schulungen

Sie sind bei wesentlichen Veränderungen sachbezogen mindestens einmal jährlich mit folgenden Schwerpunkten durchzuführen:

  • Grundzüge der Dienst- und Betriebsanweisungen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Erste Hilfe
  • Material-, Geräte und Anlagen ...Pencil48.png
  • Anlagenbezogen ...Pencil48.png
  • Überwachung der Abwasseranlagen ...Pencil48.png

Neue Beschäftigte sind unmittelbar nach Anstellungsbeginn angemessen zu schulen.

Die Schulungen werden vom Werkleiter in Abstimmung mit dem Abwassermeister veranlasst. Der Werkleiter ist verantwortlich für die regelmäßige Durchführung der Schulungen. Die Schulungen sind für die Mitarbeiter Dienstveranstaltungen, zu deren Teilnahme sie verpflichtet sind. Sie finden während der üblichen Arbeitszeit statt. Die Durchführung der Schulung ist vom jeweils Beauftragten unter Angabe seines Namens, des Schulungsdatums, des Schulungsthemas und der Schulungsteilnehmer zu dokumentieren.