2. Geltungsbereich und Vorschriften: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Dienstanweisung für den Abwasserbetrieb werden die Rahmenbedingungen für den Kanal- / Kläranlagenbetrieb verankert, um somit den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu erleichtern. Sie enthält grundsätzliche und allgemeingültige Angaben
 
In der Dienstanweisung für den Abwasserbetrieb werden die Rahmenbedingungen für den Kanal- / Kläranlagenbetrieb verankert, um somit den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu erleichtern. Sie enthält grundsätzliche und allgemeingültige Angaben

Aktuelle Version vom 8. Dezember 2016, 14:30 Uhr

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Die Dienstanweisung sollte die einzelnen Komponenten der Gesamtdokumentation und die rechtlichen Grundlagen beschreiben.

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Dienstanweisung

In der Dienstanweisung für den Abwasserbetrieb werden die Rahmenbedingungen für den Kanal- / Kläranlagenbetrieb verankert, um somit den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu erleichtern. Sie enthält grundsätzliche und allgemeingültige Angaben


  • zum organisatorischen Aufbau und zur personellen Struktur des Kanalnetzes und der Kläranlagen des Abwasserbetriebes
  • über Zuständigkeiten und Aufgabengebiete der Mitarbeiter,
  • ...Pencil48.png

Betriebsanweisung

In den Betriebsanweisungen der einzelnen technischen Anlagen werden die Funktion und der Betrieb der Anlagen wie folgt spezifiziert:


  • Beschreibung der Funktionsabläufe,
  • Darstellung der Bedienung der Anlage und ihrer Betriebsweisen
  • ...Pencil48.png

Betriebsanleitungen

Bedienungsanleitungen (Betriebsanleitungen) der Anlagenkomponenten beinhalten für die einzelnen Komponenten u.a.


  • Bestands- und Lagepläne
  • konkrete Anleitungen bzw. Anforderungen zu Aufstellung, Montage, Bedienung, Wartung und Instandhaltung der Einzelaggregate,
  • ...Pencil48.png

Angesprochener Personenkreis

Die nachfolgende Dienstanweisung gilt für das Verwaltungs- und Betriebspersonal des Abwasserbetriebes sowie hinsichtlich der Sicherheitstechnik (Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Hygiene) auch für Dritte.

Die Kenntnisnahme der Unterweisung hinsichtlich der Dienstanweisung ist auf dem Formblatt Anhang A2.1 ...Pencil48.png von dem angesprochenen Personenkreis schriftlich zu bestätigen.


Als Dritte gelten alle nicht beim Abwasserbetrieb Beschäftigte wie andere Verwaltungsangehörige, Unternehmer und Besucher. Dritte sind angemessen hinsichtlich dieser Dienstanweisung zu unterweisen. Die Gewähr hierfür obliegt dem Abwassermeister. (Siehe hierzu Anhang A2.2, Erklärung zum Haftungsausschluss ...Pencil48.png)


Gültigkeit

Die vorliegende Dienstanweisung für den Abwasserbetrieb, ihre Einhaltung und Durchführung gilt ab dem DD.MM.YYYY. Sie ist entsprechend dem Einsatz und dem Verantwortungsbereich genau zu befolgen.

Fortschreibung

Die Dienstanweisung ist zum 31.12. eines jeden Jahres zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Hierzu sind dem Abwassermeister oder dem Werkleiter von den Mitarbeitern etwaige Schwachstellen anzuzeigen oder Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. In der jährlichen Dienstbesprechung werden Änderungsvorschläge mit den Mitarbeitern diskutiert und Lösungen erarbeitet. Das Thema "Dienstanweisung" ist daher als TOP in die Tagesordnung aufzunehmen.

Die Überprüfung und Aktualisierung der Dienstanweisung wird vom Werkleiter veranlasst. Dieser Vorgang ist vom jeweils Beauftragten unter Angabe seines Namens, des Datums, des Ergebnisses der Überprüfung und ggf. der vorgenommenen Änderungen zu dokumentieren Jede Änderung der Dienstanweisung für den Abwasserbetrieb wird dem zuständigen Verantwortlichen (z.B. dem Bürgermeister) zur Zustimmung vorgelegt und der zuständigen Behörde zur Kenntnisnahme weitergeleitet. (Siehe hierzu Anhang A1.2, Änderung und Fortschreibung der Dienstanweisung ...Pencil48.png).

Der Werkleiter sorgt zusammen mit dem Abwassermeister für die Verteilung geänderter Exemplare an die im Anhang A1.3 Liste der Exemplare der Dienstanweisung ...Pencil48.png genannten Standorte.

Handhabung

Die Dienstanweisung wird jedem Beschäftigten bei Anstellungsbeginn vom Werkleiter des Abwasserbetriebes erläutert und ausgehändigt. Eine Liste der Standorte der Exemplare dieser Dienstanweisung befindet sich in Anhang A1.3. ...Pencil48.png


Rechtsgrundlage

Die nachfolgenden Rechtsgrundlagen verpflichten den Betreiber von Abwasseranlagen u.a. zu Überwachungsmaßnahmen und ihrer Dokumentation. Sie regeln die Belange des Gewässerschutzes, den Schutz vor Belästigung durch Lärm und Gerüche, die Belange der Arbeitssicherheit und der Anlagensicherheit.


Vorschriften und Gesetze

Von jedem Beschäftigten sind im Rahmen seiner Tätigkeit die folgenden Gesetze und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung unbedingt zu beachten:

Gesetze, Verordnungen und technische Anleitungen des Bundes

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
  • Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
  • ...Pencil48.png

Standort: Verwaltung des Abwasserbetrieb

Gesetze, Verordnungen und technische Anleitungen des Landes Nordrhein-Westfalen

  • Landeswassergesetz (LWG)
  • Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV kom)
  • ...Pencil48.png

Standort: Verwaltung des Abwasserbetrieb

Weitere Verordnungen und technische Anleitungen

  • Betriebssatzung für den Abwasserbetrieb
  • Die vorliegende Dienstanweisung für den Abwasserbetrieb
  • UVV der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
  • ...Pencil48.png

Standort: Büro des Werkleiters


Weitere, den Dienstbetrieb betreffende Vorschriften, Verfügungen und Erlasse, die hier nicht aufgeführt sind, sind im Bedarfsfall ebenfalls zu berücksichtigen.