3. Betriebsstruktur

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Einer der wichtigsten Punkte ist der organisatorische Aufbau des Betriebes, die Aufgaben und die verantwortlichen Personen.

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Organisation des Abwasserbetriebes

Allgemein

Aufgrund des § 52 des LWG hat der Abwasserbetrieb die Pflicht das im Einzugsgebiet anfallende Abwasser ordnungsgemäß zu beseitigen. Dafür hat er die erforderlichen Einrichtungen und Anlagen nach den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik zu betreiben.

Aufgabe des Abwasserbetriebes sind das Ableiten und unschädlich Beseitigen von Schmutz- und Niederschlagswasser der in seinem Gebiet gelegenen Grundstücke, sowie das Einsammeln, Abfahren, Aufbereiten und Verwerten von Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen bzw. Abwasser aus Abwassergruben.


Satzungsrecht

Die verwaltungsstrukturellen Belange und die Aufgaben des Abwasserbetriebes sind in der Betriebssatzung (siehe Anhang A3.1, Betriebsatzung für den Abwasserbetrieb) ...Pencil48.png in der derzeit gültigen Fassung definiert.

Zuständigkeiten

Der Abwasserbetrieb gliedert sich mit seinen Aufgaben und Ihren Verantwortungen wie folgt:


  • Der Unternehmer: ...Pencil48.png
  • Der Werkleiter: ...Pencil48.png
  • Der Abwassermeister: ...Pencil48.png
  • Die Mitarbeiter: ...Pencil48.png
  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit: ...Pencil48.png
  • Der Sicherheitsbeauftragte: ...Pencil48.png
  • Der Betriebsarzt / Arbeitsmedizinische Dienst: ...Pencil48.png
  • Die Ersthelfer: ...Pencil48.png
  • Der Gewässerschutzbeauftragte: ...Pencil48.png
  • Der Personalrat: ...Pencil48.png


Eine Übersicht der Organisation des Abwasserbetriebes zeigt der Organisationsplan, der in im Anhang A3.2 ...Pencil48.png dargestellt ist.

Arbeiten des Abwasserbetriebes

Zu den wichtigsten Arbeiten des Betriebspersonals für Kläranlagen sowie die zugeordneten Sonderbauwerke und Kanäle zählen im Rahmen der Eigenverantwortung als Betreiber:

  • Abwasseruntersuchungen
    • Regelmäßige analytische Untersuchungen der Abwasserbeschaffenheit in den Kläranlagen (Häufigkeit und Umfang liegen fest im wasserrechtlichen Bescheid / Genehmigungsbescheid oder wenn nichts vorgeschrieben ist gem. Anlage 1 der Verordnung über Art und Häufigkeit der Selbstüberwachung von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen und –einleitungen (SüwV-kom).
  • Anlagenbezogene Überprüfung
    • Kontrolle und Dokumentation der vorgeschriebenen Abbau- bzw. Abscheideleistung der behandelten Schadstoffe oder Schadstoffgruppen.
    • Überwachung und Registrierung der hydraulischen Verhältnisse
    • ...Pencil48.png
  • regelmäßige Zustandsprüfung
    • durch arbeitstägliche Sichtkontrolle auf den Kläranlagen
    • regelmäßig (mindestens wöchentlich) vorgenommene Reinigungs- und Kalibrierungsarbeiten der mess- und regelungstechnischen Einrichtungen
    • ...Pencil48.png
  • und der aus der Eigenüberwachung resultierenden
    • verfahrenstechnische Betreuung der Anlagen
    • ...Pencil48.png
  • Unterhaltung der Abwasseranlagen
    • Unterhaltung maschineller Anlagen der Sonderbauwerke
    • Unterhaltung elektrischer Anlagen der Sonderbauwerke
    • Instandsetzung der Sonderbauwerke (Werkleiter)
    • ...Pencil48.png
  • Reinigung der Anlagen
    • Reinigung der Kanalisation und Schachtbauwerke
    • Reinigung der Anlagen und Bauwerke
    • ...Pencil48.png
  • Dokumentation der Anlagen
    • Führen einer Kanaldatenbank (Verwaltung Abwasserbetrieb)
    • Erfassung und Bewertung des baulichen und betrieblichen Zustands des Abwassernetzes (Werkleiter)
    • ...Pencil48.png
  • Allgemein
    • Bereitschaftsdienst (Abwassermeister)
    • Abnahme von Bauleistungen im Abwassernetz
    • ...Pencil48.png

Näheres regeln die Betriebsanweisungen Kanal und Kläranlage.

Die Aufgaben des Abwasserbetriebes im Einzelnen

  1. Abwasserbeseitigung
  2. Abwasserreinigung
  3. Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich eingetretener oder zu erwartender, auf Abwassereinleitungen oder sonstige Ursachen zurückzuführender nachteiliger Veränderungen des oberirdischen Wassers;
  4. Verantwortungsvoller Umgang mit den Gebühren mit dem Ziel einer kostengünstigen Erfüllung der wasserrechtlichen Anforderungen
  5. Aufzeigen und Nutzen freier Kapazitäten zur Umsetzung eines kostengünstigen Betriebes
  6. Unterhaltung eines Labors und Schulung des Betriebspersonals, das für die notwendigen Abwasseruntersuchungen zur Eigenüberwachung und zur Überwachung der Indirekteinleiter zuständig ist.

Anlagen zur Erfüllung der Aufgaben des Abwasserbetriebes

Zur Erfüllung der in der Betriebssatzung festgelegten Aufgaben des Abwasserbetriebes betreibt dieser in seinem Einzugsgebiet ein Kanalnetz mit den dazugehörigen Sonderbauwerken wie Pumpwerken, Regenüberläufe, Regenrückhaltungen, Stauraumkanälen, Einleitungen usw.

Zur Reinigung der Abwässer betreibt er in verschiedenen Stadtteilen/Gemeinden Kläranlagen.

Die Übersicht des zu betreibenden Kanalnetzes, der Sonderbauwerke und der Kläranlagen, siehe Anhang A3.3, Übersicht der vom Abwasserbetrieb zu betreibenden Abwasseranlagen. ...Pencil48.png

Übersicht der regionalen Zuständigkeit, siehe Anhang A3.4 ...Pencil48.png.

Wesentliche Hilfsmittel zur Erfüllung der Aufgaben

Um die genannten Aufgaben schnell und wirtschaftlich erfüllen zu können, stehen dem Abwasserbetrieb einige Hilfsmittel zur Mobilität, schnellen Verständigung und Überwachung zur Verfügung.

  • Dienstfahrzeuge: ...Pencil48.png
  • Einsatz Telefone und Handys: ...Pencil48.png
  • Material und Geräte inkl. Pflege: ...Pencil48.png